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   VGH Bayern, 18.06.2012 - 2 CS 12.1100   

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VGH Bayern, 18.06.2012 - 2 CS 12.1100 (https://dejure.org/2012,20268)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.06.2012 - 2 CS 12.1100 (https://dejure.org/2012,20268)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 2 CS 12.1100 (https://dejure.org/2012,20268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nutzungsuntersagung; Begriff der Freischankfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 2 CS 12.1100
    Der Verwaltungsgerichtshof teil nach einer einem Eilverfahren wie diesem angemessenen summarischen Prüfung (vgl. BVerfG vom 24.2. 2009 NVwZ 2009, 581) die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass der angefochtene Bescheid rechtmäßig ist und den Antragsteller nicht in seinen Rechten verletzt.
  • VGH Bayern, 30.08.2007 - 1 CS 07.1253
    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 2 CS 12.1100
    Allerdings darf eine wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Genehmigungspflicht formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH vom 30.8. 2007 Az. 1 CS 07.1253 - juris; vom 12.12.2011 Az. 2 ZB 11.873 - juris).
  • VGH Bayern, 12.12.2011 - 2 ZB 11.873

    Nutzungsuntersagung; Kfz-Werkstätte

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 2 CS 12.1100
    Allerdings darf eine wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Genehmigungspflicht formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH vom 30.8. 2007 Az. 1 CS 07.1253 - juris; vom 12.12.2011 Az. 2 ZB 11.873 - juris).
  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 2 ZB 15.61

    Nutzungsuntersagung; Wettbüro als Vergnügungsstätte

    Allerdings darf eine wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Genehmigungspflicht formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2007 - 1 CS 07.1253 - juris; B.v. 12.12.2011 - 2 ZB 11.873 - juris, B.v. 18.6.2012 - 2 CS 12.1100 - juris).
  • VG München, 30.09.2019 - M 8 K 18.6099

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid bei unbestimmten und unvollständigen

    Hinzu kommt, dass im Rahmen der bei der Beantwortung der Vorbescheidsfrage 2 gebotenen Prüfung des Rücksichtnahmegebots nicht nur eine Nutzung der Terrasse bzw. des Gartens als Freischankfläche, d.h. als im Freien gelegener Teil einer Gaststätte oder einer Verkaufsstelle des Lebensmittelhandwerks, der zum Verzehr von Getränken oder Speisen bestimmt ist, z.B. als Wirtsgarten (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 2 CS 12.1100 - juris Rn. Lechner/Busse, in: Simon/Busse, BayBO, Art. 57 Rn. 358 ), zu berücksichtigen ist, sondern etwa auch eine Nutzung als Raucherbereich, der wohl insbesondere die Nutzung des Frühstücksraum/des Restaurants bzw. des Konferenzraums im Erdgeschoss ergänzt.
  • VG Ansbach, 26.03.2015 - AN 3 K 14.01037

    Gebäudebegriff; Nutzungsuntersagung einer Geländeterrassierung

    Jedoch darf eine wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Genehmigungspflicht lediglich formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit dann nicht untersagt werden, wenn die Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. z.B. VGH München, B. v. 18.6.2012 - 2 CS 12.1100, juris; Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand November 2014, Art. 76 Rdnr. 282 m.w.N.).
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